Ablauf der Facharztweiterbildung

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Weiterbildungsabschnitte

Die Facharztweiterbildung für Psychiatrie & Psychotherapie beinhaltet verschiedene Weiterbildungsabschnitte. Dabei ist ein 12- monatiger Weiterbildungsabschnitt im Bereich Neurologie verpflichtend. Ebenso ist ein stationärer Weiterbildungsabschnitt von 24-36 Monaten (abhängig von der jeweiligen Weiterbildungsordnung) verpflichtend. Zudem können Weiterbildungsabschnitte aus anderen Fachbereichen (z.B. Innere Medizin und Kinder-& Jugendpsychiatrie) für eine Dauer von bis zu 12 Monaten angerechnet werden.

Die Weiterbildung umfasst insgesamt 60 Monate Weiterbildungszeit bei Durchführung in Vollzeit. Die Weiterbildung kann in Teilzeit mit mindestens 50% erfolgen. Bei Durchführung der Weiterbildung in Teilzeit verlängert sich die gesamte Weiterbildungszeit entsprechend. Einzelne Weiterbildungsabschnitte sind nur anrechenbar, wenn sie mindestens 6 Monate Weiterbildungszeit umfassen.

Für die Anrechnung der Weiterbildungszeiten ist die jeweilige Landesärztekammer zuständig.

Psychiatrie (48 Monate)

Psychiatrisches Wissen und Kompetenzen in der Diagnostik, Behandlung und Prävention

  • Anamneseerhebung
  • Diagnostik/ Testverfahren
  • Arzneimittelverordnung/ -interaktionen
  • somatische Therapieverfahren (z.B. Lichttherapie, EKT, tMRS etc.)
  • Behandlung durch Spezialtherapeut:innen
  • Angehörigenarbeit
  • Sozialpsychiatrie
  • rechtliche Grundlagen
  • ärztliche Begutachtung
  • Krisenintervention

Behandlung des gesamten Spektrums psychiatrischer Erkrankungen

  • Suchtmedizin
  • Gerontopsychiatrie
  • Akutpsychiatrie
  • Traumafolgestörungen

Neurologie (12 Monate)

  • neurologische Anamneseerhebung und Diagnostik
  • Pharmakologische und sonstige Behandlungsmethoden in der Neurologie
  • Elektroenzephalogramm (EEG)
  • Akustisch evozierte Potentiale (AEP), Visuell evozierte Potentiale (VEP), Somazosensibel evozierte Potentiale (SEP), Motorisch evozierte Potentiale (MEP)
  • Neuropsychologische Diagnostik und Behandlung

Psychotherapie (integriert)

  • Theoriestunden
  • Selbsterfahrung (Gruppen-/ Einzelselbsterfahrung)
  • Psychotherapie unter Supervision (Verhältnis 1:4)
  • Balintgruppe/ Interaktionsbezogene Fallarbeit/ Systemische Fallarbeit
  • Entspannungsverfahren
  • ggf. Zweitverfahren Psychotherapie

Therapieverfahren

  • Verhaltenstherapie
  • Tiefenpschologisch-fundierte Psychotherapie
  • Systemische Therapie (nur bei Weiterbildung nach der neuen Weiterbildungsordnung von 2018)

Anrechnung von Weiterbildungszeiten

  • Kinder- und Jugendpsychiatrie (6 Monate)
  • Allgemeinmedizin (6 Monate)
  • Innere Medizin (6 Monate)
  • Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (12 Monate)
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (12 Monate)
  • Schwerpunkt Forensische Psychiatrie (12 Monate)