Spezieller Psychotherapie-Teil (Facharztweiterbildung)

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Seit 1994 hat die Facharztbezeichnung ‚Psychiatrie & Psychotherapie‘ die vorherige Bezeichnung Facharzt für Psychiatrie bzw. Nervenarzt abgelöst. Dies spiegelt wider, dass Psychotherapie ein integraler Bestandteil der Facharztweiterbildung ist. Dennoch kann dieser Begriff verwirrend sein, da Psychotherapie zwar ein wichtiger Bestandteil jeder Behandlung und jeglichen psychiatrischen Handelns ist, zugleich aber auch nur eine Behandlungsmethode im Rahmen eines in der Regel komplexen Behandlungskonzepts. Die Weiterbildung im Bereich Psychotherapie setzt sich aus Theorieveranstaltungen, Selbsterfahrung, psychotherapeutischen Behandlungen unter Supervision und Balintgruppen/ interaktionsbezogener/ systemischer Fallarbeit zusammen. Die Ärzt:innen können dabei die Grundorientierung/ das Psychotherapieverfahren wählen. Nach deer Weiterbildungsordnung (WBO) von 2003 besteht die Wahlmöglichkeit zwischen Verhaltenstherapie und psychodynamischer/ tiefenpsychologisch-fundierter Psychotherapie, nach der Weiterbildungsordnung von 2018 zusätzlich die Möglichkeit systemische Therapie.

Der Erwerb der einzelnen Kompetenzen gestaltet sich dabei sehr unterschiedlich. Zum Teil werden die Kompetenzen und Fähigkeiten im Rahmen der ärztlichen Tätigkeiten in Praxen und Kliniken erworben, zum Teil außerhalb der Klinik und regulären Arbeitszeiten. Einige Kliniken haben sich mit anderen Kliniken der Umgebung zu einem Weiterbildungsverbund zusammen geschlossen, in dem für alle Ärzt:innen in Weiterbildung gemeinsam die Weiterbildung in Psychotherapie erfolgt. An anderen Kliniken erfolgt die Psychotherapieweiterbildung an externen Psychotherapieinstituten, zum Teil gemeinsam mit der Ausbildung für Psychologische Psychotherapeut:innen, zum Teil separat. Einige Kliniken bieten auch einen Großteil der Weiterbildungsinhalte klinikintern an. In der Regel finden Selbsterfahrung und Balintgruppe/ interaktionsbezogene/systemische Fallarbeit jedoch extern oder zumindest durch externe Personen statt.

Manche Kliniken sind in verschiedenen Weiterbildungsverbünden und bieten damit ihren Ärzt:innen in Weiterbildung die Möglichkeit einer Wahl zwischen verschiedenen Psychotherapieverfahren. Andere Kliniken sind nur in einem Weiterbildungsverbund oder haben eine Ausrichtung bzgl. des klinikweiten Therapieverfahrens und stellen nur Ärzt:innen tmin Weiterbildung an, die sich in diesem Bereich weiterbilden möchten. Andere Kliniken vereinen auf verschiedenen Stationen beide Therapieformen und auch die Ärzt:innen sind in verschiedenen Therapieverfahren ausgebildet.

Bzgl. der ambulanten Psychotherapiestunden werden u.a. Langzeittherapien gefordert. Um die Weiterbildungszeit nicht durch nach 5 Jahren noch ausstehende Therapiestunden verlängern zu müssen, sollten auch diese möglichst frühzeitig begonnen werden. Häufig ist es jedoch mit einer Vollzeitbeschäftigung inklusive Bereitschaftsdiensten und ggf. weiteren privaten Verpflichtungen kaum realisierbar, parallel noch Balintgruppen, Theorieveranstaltungen, Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung und Supervisionen zu besuchen und/oder ambulante Psychotherapien durchzuführen. Viele Ärzt:innen in Weiterbildung sind deshalb zumindest während eines Teils ihrer Facharztweiterbildung in Teilzeit beschäftigt oder benötigen mehr als 5 Jahre für ihre Facharztweiterbildung.

In manchen Bundesländern ist ein Zweitverfahren im Bereich der Psychotherapie verpflichtend. Während in älteren Weiterbildungsordnungen eine größere Auswahl (z.B. Hypnose, Katathymes Bilderleben, Systemische Therapie) zur Auswahl stand, sehen die neusten Weiterbildungsordnungen nur noch die Weiterbildung in dem nicht als Hauptrichtung gewählten Verfahren vor.

Für Theoriestunden, Selbsterfahrung und Supervision können unter Umständen hohe Kosten auf die Ärzt:innen in Weiterbildung zukommen. Die Unterstützung der Weiterbildungsbefugten bei der Finanzierung und/ oder Freistellung für diese Weiterbildungsinhalte, speziell für den teuren und zeitaufwendigen Psychotherapieteil, unterscheidet sich dabei erheblich. Während in einigen Kliniken viele Weiterbildungsinhalte außerhalb der regulären Arbeitszeit und ohne oder nur mit geringer finanzieller Unterstützung erfolgen, tragen andere Weiterbildungsbefugte die gesamten Kosten. Dies ist vielfach unabhängig von der Beliebtheit und Größe des Standorts oder Art der Einrichtung (Universitätsklinik oder kommunales Krankenhaus).

Es zahlt sich daher aus, sich bereits vor oder zu Beginn der Facharztweiterbildung Gedanken über die Psychotherapieweiterbildung zu machen und auch bei Bewerbungen bereits auf die Ausrichtung der Weiterbildungsstätte zu achten und im Bewerbungsgespräch Kooperationen mit Weiterbildungsverbünden und Unterstützungsmöglichkeiten (Freistellung, Finanzierung) der Weiterbildungseinrichtung direkt zu erfragen.

Die Facharztweiterbildung wird durch die Weiterbildungsordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Zuständig für die Weiterbildung sind die jeweiligen Landesärztekammern. Diese orientieren sich jedoch an der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer. Zuletzt erfolgte eine Änderung der Weiterbildungsordnung durch die Bundesärztekammer 2018, zuvor 2003.

(Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer von 2003

Wahlmöglichkeiten Therapieverfahren

  • Verhaltenstherapie
  • psychodynamische/ tiefenpsychologische Psychotherapie

Bestandteile

  • 35 Doppelstunden Balintgruppe oder interaktionsbezogene Fallarbeit oder systemische Fallarbeit
  • 150 Stunden Einzelselbsterfahrung
  • 100 Stunden Theorie
  • 240 Stunden ambulante Psychotherapie unter Supervision
  • ggf. Zweitverfahren Psychotherapie

(Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer von 2018

Wahlmöglichkeiten Therapieverfahren

  • Verhaltenstherapie
  • psychodynamische/ tiefenpsychologische Psychotherapie
  • systemische Therapie

Bestandteile

  • 35 Doppelstunden Balintgruppe oder interaktionsbezogene Fallarbeit
  • 40 Stunden Selbsterfahrung in einer kontinuierlichen Gruppe
  • 150 Stunden Einzelselbsterfahrung
  • 100 Stunden Theorie
  • 10 Fälle Einzelpsychotherapie im jeweiligen Therapieverfahren unter Supervision (bei systemischer Therapie auch Paar- & Familientherapie möglich), 6 Kurzzeittherapien (5-25 Stunden), 2 Therapien mit mindestens 25 Stunden, 2 Langzeittherapien mit mindestens 45 Stunden
  • 120 Stunden Gruppenpsychotherapie (3-9 Teilnehmer:innen) unter Supervision