Tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie

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Tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie

Die tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie ist seit 1970 ein durch die gesetzlichen Krankenkassen anerkanntes Psychotherapieverfahren. Neben analytischer Psychotherapie, systemischer Therapie (Richtlinienpsychotherapieverfahren seit 2020) und Verhaltenstherapie (Richtlinienpsychotherapie seit 1985).

Weiterbildung nach den Richtlinien der Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e.V. (DGPT)

Aktuell gibt es deutschlandweit 59 DGPT-anerkannte Institute. Diese sind in der Regel gemeinnützige Vereine, die nicht-gewinnorientiert eine Weiterbildung anbieten. Die Weiterbildung entsprechend der DGPT-Richtlinien umfasst Selbsterfahrung mit einer Frequenz von in der Regel 1x/ Woche und die gesamte Ausbildung begleitend, mindestens 600 Stunden Theorie, mindestens 20 Anamnesen, sowie mindestens 600 Stunden Behandlung unter Supervision (nach jeder 4. Therapieeinheit).